Frankfurt am Main, 07. März 2014.

Die Auswahl geeigneter Werkstoffe zählt zu den wichtigsten Aspekten einer nachhaltigen und sicheren Trinkwasserinstallation. Dabei müssen Werkstoffe und Produkte nicht nur den unterschiedlichen technischen Ansprüchen gerecht werden, sondern vor allem hygienisch unbedenklich sein. Für metallene Werkstoffe, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen, plant das Umweltbundesamt in diesem Zusammenhang die Veröffentlichung einer bindenden Bewertungsgrundlage.

Trinkwasserqualität wird in Deutschland groß geschrieben – zu Recht, denn sauberes Trinkwasser ist eine wertvolle Ressource und gleichzeitig unser wichtigstes Nahrungsmittel. Die Wahl geeigneter Werkstoffe ist eine Grundvoraussetzung für nachhaltige und hygienische Trinkwasserinstallationen. Die Materialien, die unmittelbar mit Wasser in Berührung kommen, unterliegen besonders strengen Auflagen, denn alle Komponenten der Installation können die Qualität des Trinkwassers beeinträchtigen – zum Beispiel, wenn übermäßig viele Inhaltsstoffe gelöst werden und in das Wasser migrieren. Die Qualitätsanforderungen für Trinkwasser basieren auf der EU-Richtlinie 98/83/EG über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch und auf der Trinkwasserverordnung (TrinkwV).

UBA-Positivliste soll verbindliche Bewertungsgrundlage werden
Mit der zweiten Änderung zur Trinkwasserverordnung ist die Zuständigkeit für eine verbindliche Bewertungsgrundlage aller Werkstoffgruppen im Kontakt mit Trinkwasser im Umweltbundesamt (UBA) angesiedelt worden. Für metallene Werkstoffe wird eine entsprechende Veröffentlichung für das erste Quartal 2014 erwartet. Kernstück ist eine sogenannte Positivliste metallener Werkstoffe, deren hygienische Eignung für Trinkwasser nachgewiesen wurde. Zwei Jahre nach ihrer Veröffentlichung wird die Liste verbindlich. Konkret bedeutet das: Unternehmer und sonstige Inhaber von Wasserversorgungsanlagen haben dann sicherzustellen, dass für die Neuerrichtung oder die Instandhaltung von Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser ausschließlich solche metallene Werkstoffe verwendet werden, die auf der Positivliste aufgeführt sind. „In der Branche herrscht derzeit eine gewisse Unsicherheit bezüglich dieser Neuerungen, dabei ist die Botschaft eindeutig“, weiß Dr. Peter Arens von Viega: „Wer nach den allgemeinen Regeln der Technik installiert und ausschließlich vom Umweltbundesamt gelistete Werkstoffe verwendet, macht alles richtig.“

Besonders im Fokus ist der seit 01.12.2013 geltende Bleigrenzwert von 10 m/l. Der Werkstoff Blei als solcher steht nicht auf der Positivliste. „Fakt ist aber, dass in der UBA-Positivliste sowohl bleifreie als auch bleihaltige Werkstoffe aufgeführt werden – aus gutem Grund. Entscheidend ist nämlich nicht die Menge an Blei in einer Legierung, sondern wie viel davon an das Wasser abgegeben wird. Dies ist durchaus im Sinne des Verbrauchers. Denn Trinkwasser muss hygienisch einwandfrei sein, gleichzeitig müssen Installationen aber auch eine hohe Beständigkeit aufweisen“, erklärt Arens. Unproblematisch bleiben Werkstoffe wie Kupfer, Rotguss und Edelstahl. Nur einer der klassischen Werkstoffe wurde nicht gelistet, und selbst dafür gibt es ausreichende Alternativen. Diese sind auf der Liste „Trinkwasserhygienisch geeignete metallene Werkstoffe“ des Umweltbundesamtes zu finden.

Hersteller unterstützen Nachhaltigkeitsbemühungen
Wie jede Änderung wird auch die UBA-Liste Umstellungsprozesse bei Herstellern, Planern und Installateuren erfordern. Führende deutsche Anbieter verwenden bereits heute ausschließlich Materialien dieser UBA-Liste. „Wir begrüßen die geplante Veröffentlichung einer verbindlichen Werkstoffliste. Hersteller, Planer, Installateure und Betreiber erhalten so klare Vorgaben für eine nachhaltige, hygienische Trinkwasserinstallation. Für die deutsche Sanitärindustrie ist es deshalb auch selbstverständlich, dieses Vorhaben nicht nur zu begleiten, sondern durch die Bereitstellung ihres Expertenwissens voranzutreiben“, erklärt Wolfgang Burchard von Blue Responsibility.

So unterstützen die Hersteller das Umweltbundesamt mit Werkstoffprüfungen, die als Grundlagen für den Auf- und Ausbau der Liste sicherer Werkstoffe für die Trinkwasserinstallation dienen. Die Unternehmen unterstreichen damit ihre Bemühungen um einen verantwortungsbewussten Umgang mit Wasser, der im Kern der Kampagne Blue Responsibility steht. „Trinkwasserschutz geht alle an, denn nur gemeinsam können wir die Ressource erhalten“, resümiert Burchard.

Nichtmetallische Werkstoffe in der Trinkwasserinstallation
Neben metallischen Werkstoffen werden auch zementgebundene und organische Werkstoffe sowie weitere Materialien wie Keramik oder Emaille im Bereich der Trinkwasserversorgung verwendet. Auch hier muss auf die Unbedenklichkeit in Zusammenhang mit Trinkwasserqualität geachtet werden. „Bei einigen Kunststoffen besteht die Gefahr von mikrobiologischem Wachstum auf organischen Materialien. Dies kann die Trinkwasserqualität negativ beeinflussen“, erklärt Jens Bredemeier von Honeywell. Bislang gibt es hierzu keine einheitliche EU-Regelung, sondern verschiedene nationale Zulassungen. „Durch die fehlende Regelung auf EU-Ebene müssen Unternehmen mit internationalem Vertrieb bei ihrer Produktion darauf achten, die Anforderungen aller Länder einzuhalten. Das ist natürlich etwas umständlich, auf der anderen Seite können wir so eine sehr hohe Sicherheit hinsichtlich der Vermeidung von bakteriellem Wachstum und dem Eintrag unerwünschter chemischer Verbindungen garantieren, die noch über die einzelnen nationalen Bestimmungen hinausgeht“, erklärt Bredemeier.

Mehr über Blue Responsibility und sein Topthema Trinkwasserqualität erfahren Sie unter www.blue-responsibility.net sowie auf den Seiten der Hersteller www.honeywell-haustechnik.de und www.viega.de.

Sichere Werkstoffe in der Trinkwasserinstallation