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Stammdatenthesen IFS

1. Stammdaten haben ihren Ursprung auf Seiten der Industrie, die Industrie ist somit der Eigner der Daten.

2. Die Industrie fordert die Weiterleitung der Daten an alle Zielgruppen.

–  Zielgruppen sind alle Kunden (direkte und indirekte Kunden), die mit den entsprechenden Industrieprodukten handeln, diese installieren oder mit diesen planen.

– Die Daten sind ohne Veränderungen und Ergänzungen durch Dritte an die jeweiligen Zielgruppen weiterzuleiten.

3. Der gemeinsame Stammdaten-Standard, der von Handwerk, Handel und Industrie in der jeweils gültigen Datenqualitätsrichtlinie (DQR) festgeschrieben ist, ist die Grundlage für alle Stammdaten.

4. Im Bereich der Stammdaten ist zwischen Logistik und Marketing-/Vertriebsdaten zu unterscheiden.

– Vertriebs-/Marketingdaten werden von der Industrie definiert und gehen oft über die Anforderungen der DQR hinaus.

– Hausmarken und Eigenmarken müssen die Anforderungen der DQR erfüllen, um über das Branchenportal kommuniziert werden zu können.

5. Die Industrie versteht es als ihre Aufgabe, im Sinne des Multikanalvertriebs die Daten gerade im Bereich der Marketing- und Vertriebsdaten weiter zu entwickeln. Ziel ist es einen Vorsprung im Wettbewerb zu erhalten. Der Vorsprung wird schwinden, sobald die Daten in den Standard (DQR) übergehen.

6. Die Mitglieder des IFS unterstützen und fördern die Internationalisierung über Synomax. Ziel ist außerdem, eine europäische Datenqualitätsrichtlinie nach dem deutschen Vorbild (DQR) zu definieren.

7. Die Mitglieder des IFS unterstützen das Vorhaben, die Branchen-Stammdaten variantenfähig aufzubauen.

8. Es ist Anspruch der Industrie und im Besonderen der IFS-Mitglieder, nicht nur die Muss-Felder, sondern auch die Kann-Felder des Branchenstandards (DQR) zu erfüllen, soweit es für ihre jeweiligen Produkte sinnvoll ist.

9. Die Datenprüfung im Sinne des Branchenstandards (DQR) muss in der Hoheit der Industrie liegen, da die Industrie der Eigner der Daten ist.